Um eine Anlage hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit beurteilen zu können ist nicht zuletzt die Schallmessung unabdingbar.
Die Geräuschwerte aller ortsfesten Maschinen werden nach international
einheitlichen Messverfahren ermittelt, somit sind alle Daten miteinander vergleichbar. Zur endgültigen Beurteilung der Geräuschemissionen, werden der Messraum, der Fremdgeräuscheinfluss, Lage und Anzahl der Messpunkte, der Messabstand, die Messfläche, die Betriebsbedingungen und die Genauigkeit des Messverfahrens herangezogen.
Die Messgröße für jeden einzelnen Messpunkt ist grundsätzlich der zeitlich
gemittelte Schalldruckpegel. Dieser wird entsprechend der frequenzabhängigenmenschlichen Ohrenempfindlichkeit bewertet (A-Bewertung).
Wenn erforderlich, werden unbewertete Schalldruckspektren in Oktav- und Terzband an allen oder einzelnen Messpunkten ermittelt. Um den Messflächenschalldruckpegel zu bekommen, werden die einzelnen
Messwerte ortlich gemittelt und bewertet.
Wird zusätzlich die Größe der Maschine berücksichtigt, gelangt man zu dem international festgelegten Geräuschkennwert, dem Schalleistungspegel.
Mit dem Schalleistungspegel als Kenngröße ist es möglich zu beurteilen, ob
die Anlagengeräuschemissionen sich innerhalb der geforderten Grenzwerte bewegen, oder ob zusätzlich geräusch-reduzierende Maßnahmen erforderlich sind.